Was ist das Wichtigste in Kürze?
- NAD+ und NADH sind als Zutat in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt. In anderen Lebensmitteln gelten sie als nicht zugelassene neuartige Zutat1.
- Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben gibt es für NAD+ und NADH laut Verbraucherzentrale nicht1.
- NR-Chlorid ist seit 2020 als neuartiges Lebensmittel zugelassen2.
- Zu NMN liegt seit 2026 eine positive Sicherheitsbewertung der EFSA vor. Ob NMN zugelassen ist, zeigt die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel3,4.
Was gilt für NAD+ und NADH?
Laut Verbraucherzentrale ist NAD+ beziehungsweise NADH als Zutat in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt. Nach dem Novel-Food-Katalog der EU ist es nur dort nicht neuartig. In allen anderen Lebensmitteln gilt es als nicht erlaubte neuartige Zutat1.
Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben gibt es für NAD+ und NADH laut Verbraucherzentrale nicht. Aussagen über Erkrankungen sind für Nahrungsergänzungsmittel verboten1.
Was gilt für NR?
Nicotinamid-Ribosid-Chlorid ist seit Januar 2020 als neuartiges Lebensmittel in der EU zugelassen2. Grundlage war ein Gutachten der EFSA. Sie bewertete NR-Chlorid für gesunde Erwachsene als sicher, mit Einschränkungen für schwangere und stillende Frauen5.
Für weitere Verwendungen, etwa in Mahlzeitenersatz und Getränkepulvern, sah die EFSA 2021 die Sicherheit nicht als belegt an6.
Was gilt für NMN?
Mit Stand Januar 2026 führte die Verbraucherzentrale NMN als neuartige Zutat, die weder in Nahrungsergänzungsmitteln noch in anderen Lebensmitteln verwendet werden darf1.
Im Jahr 2026 bewertete die EFSA beta-NMN für Erwachsene als sicher, ausgenommen schwangere und stillende Frauen3. Eine Sicherheitsbewertung allein ist noch keine Zulassung. Über die Aufnahme in die Unionsliste entscheidet die EU-Kommission4. Den jeweils aktuellen Stand zeigt die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel7.
Was sagt eine Zulassung über die Wirkung aus?
Eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel beruht auf einer Bewertung der Sicherheit5,3. Einen gesundheitlichen Nutzen bewertet sie nicht. Für Anti-Aging und Wellness gilt die klinische Wirksamkeit von NAD+-Vorstufen als nicht geklärt8.
Diese Seite gibt den Rechtsstand allgemein wieder. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Auf welche Belege stützt sich diese Seite?
- NAD und NMN in Nahrungsergänzungsmitteln?. Verbraucherzentrale, Stand 16. Januar 2026. www.verbraucherzentrale.de/faq/nad-und-nmn-in-nahrungsergaenzungsmitteln-38606
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/16 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Nicotinamid-Ribosid-Chlorid als neuartiges Lebensmittel. Amtsblatt der Europäischen Union, 10. Januar 2020. eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2020/16/oj
- Sicherheit von beta-Nicotinamid-Mononukleotid (β-NMN) als neuartiges Lebensmittel. EFSA Journal (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit), 2026. Wissenschaftliches Gutachten. DOI: 10.2903/j.efsa.2026.10007
- Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel. Amtsblatt der Europäischen Union. eur-lex.europa.eu/eli/reg/2015/2283/oj
- Sicherheit von Nicotinamid-Ribosid-Chlorid als neuartiges Lebensmittel. EFSA Journal (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit), 2019. Wissenschaftliches Gutachten. DOI: 10.2903/j.efsa.2019.5775
- Erweiterte Verwendung von Nicotinamid-Ribosid-Chlorid als neuartiges Lebensmittel. EFSA Journal (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit), 2021. Wissenschaftliches Gutachten. DOI: 10.2903/j.efsa.2021.6843
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 zur Erstellung der Unionsliste der neuartigen Lebensmittel (jeweils aktuelle Fassung). Amtsblatt der Europäischen Union. eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2017/2470/oj
- NAD+-Supplementierung für Anti-Aging und Wellness – systematische Übersicht präklinischer und klinischer Studien. Ageing Research Reviews, 2026. Systematische Übersichtsarbeit, 113 Studien, davon 33 am Menschen. DOI: 10.1016/j.arr.2026.103057